In Sachsen-Anhalt gehört der Bereich Alphabetisierung und Grundbildung zu den wichtigsten Schwerpunkten der Erwachsenenbildung. Das Land hat sich dazu verpflichtet, durch die Beteiligung an Bundesinitiativen und durch eigene Maßnahmen und Programme langfristig zur Verbesserung der Literalität der Betroffenen beizutragen. Grundlegendes Ziel ist es, langfristig tragfähige und nachhaltige Strukturen und Rahmenbedingungen für die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit im Land zu schaffen.
Europäischer Sozialfonds Plus
In der aktuellen Förderperiode 2021-2027 nutzt Sachsen-Anhalt vor allem den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), um Angebote und Strukturen der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit zu fördern und weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Programms „Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener“ stehen derzeit insgesamt 20 Mio. Euro (EU: 15 Mio. Euro, Land: 5 Mio. Euro) für Maßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommt noch der Eigenanteil der Einrichtungen (5 Mio. Euro).
Ziel ist es, die Zahl der Menschen mit geringer Lese- und Schreibkompetenz zu verringern und das Verständnis für das Phänomen und die damit verbundenen Problemlagen zu stärken.
Gefördert werden:
- die Durchführung von Lern- und Sensibilisierungsangeboten
- der Aufbau von regionalen Grundbildungszentren
- Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals
- und die Durchführung von Modellprojekten.
Dabei handelt es sich ausschließlich um Projekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Alphabetisierung von Erwachsenen leisten und ein arbeitsmarktpolitisches Ziel bzw. die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabechancen verfolgen.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Förderung von gering literalisierten Menschen in Sachsen-Anhalt wird mit der Einrichtung von regionalen Grundbildungszentren unterstützt. Ziel ist es, durch eine regional differenzierte Unterstützungsstruktur die Teilnehmerzahlen an Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener zu erhöhen. Dabei wird der Ansatz verfolgt, die Betroffenen verstärkt in ihren Lebenswelten zu erreichen und mit neuen Lernangeboten anzusprechen.
Aufruf zur Interessensbekundung
An die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ihre Träger,
die anerkannten landesweit tätigen Zusammenschlüsse der Erwachsenenbildung
sowie nicht anerkannte Einrichtungen in freier Trägerschaft
Aktuelle Erkenntnisse aus der Umsetzung des Fördergegenstandes Nr. 2 d) (Schulungen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals in der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit [Fort- und Weiterbildung]) der ESF-Plus-Richtlinie „Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener" haben gezeigt, dass eine sachgerechte Umsetzung mit den in der Richtlinie unter 5.5.1.1 Buchstabe a) Unterabsatz cc) festgelegten Honorarsätzen eine große Herausforderung für die angesprochenen Vorhabenträger ist.
Aus diesem Grund soll die Richtlinie zeitnah dahingehend angepasst werden, dass für den Fördergegenstand Nr. 2 d) eine Vergütung von Honorarkräften von bis zu 85 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) möglich ist.
Dabei sind drei Angebote einzuholen. Die übrigen Förderbedingungen der Richtlinie bleiben von der Änderung unberührt.
Um Transparenz und Gleichbehandlung aller potentiellen Antragstellenden zu gewährleisten, wird für Fördergegenstand Nr. 2 d) abweichend von der in der Richtlinie für Vorhaben im Jahr 2025 festgelegten Antragsfrist 30.04.2024, ein erneutes Auswahlverfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Wenn Sie beabsichtigen, unter den geänderten Rahmenbedingungen ab 01.07.2025 ein Vorhaben für den Fördergegenstand Nr. 2 d) mit einer Vorhabenlaufzeit von bis zu drei Jahren durchzuführen, bitten wir Sie um eine Interessenbekundung (kein Antrag) bis spätestens 11.09.2024 an: mb-referat34(at)sachsen-anhalt.de.
Das Ausbleiben einer Rückmeldung wird als fehlendes Interesse für den aufgeführten Vorhabenbeginn gewertet.
Bei erfolgter Interessenbekundung muss eine förmliche Antragstellung bis 30.11.2024 bei der Bewilligungsstelle erfolgen.
Das Budget für das Interessenbekundungsverfahren beträgt 1,5 Mio. Euro.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Ausbleiben der Interessenbekundung keine Auswirkung auf künftige Antragsrunden hat.
NEU: Ausschreibungsrunde für Projekte ab 2025!
Anträge für Projekte ab 2025 sind bis zum 30. April 2024 beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat ESF-Förderung (Referat 302)
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau
sowie beim zuständigen Fachreferat unter: mb-referat34(at)sachsen-anhalt.de einzureichen.
Die entsprechenden Antragsunterlagen können hier beim Landesverwaltungsamt angefordert werden.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der „Alphabetisierung und Verbesserung der Grundbildung Erwachsener“ mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. August 2022 finden Sie hier.
Die Bewertung des vorzulegenden Projektkonzeptes erfolgt auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien. Dabei sind von den Antragstellern zu jedem Kriterium projektkonkrete Aussagen zu treffen.
Für fachliche Fragen zum Konzept steht die landesweit tätige Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung zur Verfügung.
Ansprechpartnerin ist:
Frau Steffi Bühnemann
Telefon-Nr.: 0391 25 19 91 80
E-Mail: steffi.buehnemann(at)grundbildung-lsa.de